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Wie wird die Jugendarbeit unterstützt?


Bei der Landesförderung im ausserschulischen Bereich wird unterschieden zwischen Institutionen-, Personen- und Projektförderung. Diese Förderung betrifft die Offene wie die verbandliche Jugendarbeit.

-  Förderung von Einrichtungen und Verbänden

Anerkannte öffentliche Einrichtungen (z.B. Jugendtreffs der Gemeinden) und anerkannte Verbände (z.B. Pfadfinder und Pfadfinderinnen) erhalten in der Regel Jahresbeiträge.

-  Personenförderung

Gefördert werden können:

-  Projektförderung

Es werden auch einzelne Aktivitäten in Form von Einzelbeiträgen  gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung (KJFBV) gefördert. Dazu gehören:

  • Gruppenanimation
  • Lager
  • Internationaler Jugendaustausch und Jugendreisen
  • Präventionsangebot
  • Internationale Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen
  • Weiterbildungsveranstaltungen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der  Verordnung zur Kinder- und  Jugendförderung.

Ansprechpartner

Barouk-Hasler Nancy
Diplom-Pädagogin
Telefon +423/236 72 55
E-Mail

Frommelt Ludwig
Soziokultureller Animator/Supervisor
Telefon +423/236 72 60
E-Mail

                         

 

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