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Bei der Landesförderung im ausserschulischen Bereich wird unterschieden zwischen Institutionen-, Personen- und Projektförderung. Diese Förderung betrifft die Offene wie die verbandliche Jugendarbeit.
- Förderung von Einrichtungen und Verbänden
Anerkannte öffentliche Einrichtungen (z.B. Jugendtreffs der Gemeinden) und anerkannte Verbände (z.B. Pfadfinder und Pfadfinderinnen) erhalten in der Regel Jahresbeiträge.
- Personenförderung
Gefördert werden können:
- Projektförderung
Es werden auch einzelne Aktivitäten in Form von Einzelbeiträgen gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung (KJFBV) gefördert. Dazu gehören:
- Gruppenanimation
- Lager
- Internationaler Jugendaustausch und Jugendreisen
- Präventionsangebot
- Internationale Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen
- Weiterbildungsveranstaltungen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Kinder- und Jugendförderung.
Ansprechpartner
Barouk-Hasler Nancy Diplom-Pädagogin Telefon +423/236 72 55 E-Mail
Frommelt Ludwig Soziokultureller Animator/Supervisor Telefon +423/236 72 60 E-Mail
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