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Fragen und Antworten


Sozialhilfe

Die Sozialhilfe wird immer wieder mit Fragen konfrontiert, die sich um angebliche Leistungen oder Missbräuche drehen. Hier wird Stellung genommen zu immer wieder gestellten Fragen. Wir geben die Fragestellung so wieder wie sie an uns gestellt wurden.

Zahlt die Sozialhilfe Lederjacken?

Die Vergütungen für Bekleidung sind pauschal in den Beiträgen für den Lebensunterhalt enthalten. Weitergehende Leistungen erfolgen nicht. Gutscheine für Bekleidung erfolgen höchstenfalls und ausnahmsweise für die Bekleidungsstellen der Hilfswerke. Tatsächlich ist es möglich, dass eine unterstützte Person mit den Unterstützungsbeiträgen für den Lebensunterhalt eine Lederjacke kauft. Entsprechend eingeschränkt sind die verfügbaren Mittel für den restlichen Lebensbedarf.

Sind bei Missbrauch Sanktionen vorgesehen?

Oft wird der Anschein erweckt, als ob die Sozialhilfe ein Selbstbedienungsladen sei, wo man sich nach Belieben eindecken kann. Falsch: Vor der Auszahlung wird eingehend geprüft und wer unberechtigt Leistungen nach diesem Gesetz erschleicht, macht sich strafbar.

Missbräuche werden schon jetzt energisch bekämpft. Hinweisen über Missbrauch geht die Sozialhilfestelle nach. Missbrauch hat Konsequenzen:

  • Die zu Unrecht bezogenen Leistungen werden zurückgefordert.
  • Es werden Strafanzeigen eingereicht. Die Sozialhilfe arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
  • Es können Kürzungen der Leistungen vorgenommen werden.

Werden die Möglichkeiten auch genutzt?

Es muss deutlich unterstrichen werden, dass Missbräuche selten vorkommen. Es wird viel hinter vorgehaltener Hand verdächtigt, ohne dass klare Anhaltspunkte bestehen. Die Erfahrungen zeigen eindeutig, dass die überwiegende Zahl von Hilfesuchenden in echten Notlagen stehen und dringend Hilfe brauchen.

Zahlt die Sozialhilfe Luxuswohnungen ?

Die Wohnkosten von Sozialhilfeempfängern werden von den Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes und der Fürsorgekommission der Gemeinde daraufhin überprüft, ob sie angemessen sind, d.h. auf die Grösse des Haushaltes und die Höhe der Mietkosten. Die Wohnkosten werden nur bis zu bestimmten Beträgen übernommen. Ist die Wohnung zu teuer, wird der Sozialhilfebezüger zum Umzug in eine günstigere Wohnung angehalten.

Vormundschaften

Gibt es eine freiwillige Beistandschaft?

Der Richter kann von einer Entmündigung absehen, wenn sich die Person bereit erklärt, mit dem Beistand freiwillig zusammen zu arbeiten. Diese freiwillige Beistandschaft hat keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit zur Folge.

Kann eine vormundschaftsgerichtliche Massnahme aufgehoben werden?

Ja, wenn die Gründe weggefallen sind, die zu dieser Massnahme geführt haben.

Wann endet die Beistandschaft?

Diese endet mit dem Tod der entmündigten Person oder wenn die Hilfestellung nicht mehr notwendig ist. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss des Landgerichtes erforderlich. Antragsberechtigt ist die betroffene Person, aber auch der Beistand. Auch bei der Prüfung, ob die Massnahme aufgehoben werden soll, holt der Richter ein psychiatrisches Gutachten ein.

Inwieweit kann die betroffene Person frei über ihr Vermögen verfügen?

Die betroffene Person soll soviel Eigenverantwortung wie möglich übernehmen und befähigt werden, ihre Angelegenheiten weitgehend autonom zu gestalten.

Ist eine entmündigte Person testierfähig?

Ja, es bedarf keiner Zustimmung des Beistandes, um ein Testament zu erstellen.

Welche verbotenen und/oder genehmigungspflichtigen Geschäfte gibt es?

Dem Beistand ist es im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretung nicht erlaubt, Bürgschaften einzugehen, Schenkungen vorzunehmen und Stiftungen zu errichten. Von den Geschäften, die der Zustimmung des Landgerichtes bedürfen, seien hier einige wesentliche angeführt:

  • Kauf, Verkauf, Verpfändung und andere dingliche Belastungen von Grundstücken
  • Gewährung und Aufnahme von Darlehen
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder Abschluss eines Erbvertrages

Kann ein Mandat auch von mehreren Personen wahrgenommen werden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass mehrere Personen ein Mandat führen.

                         

 

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