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Kurzvorstellung der Statistik


Amt für Statistik Liechtenstein

Das Amt für Statistik versteht sich als statistisches Informationszentrum Liechtensteins. Seine Aufgabe ist es, relevante, zuverlässige und kohärente statistische Informationen über Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bereitzustellen. Die statistischen Informationen dienen der Öffentlichkeit sowie den Landes- und Gemeindebehörden, indem sie zu einer sachorientierten Meinungsbildung und zur politischen Entscheidfindung beitragen.

Erste statistische Erhebungen erfolgten in Liechtenstein ab dem Jahr 1784 in Form von Volkszählungen. Institutionalisiert wurde die amtliche Statistik jedoch erst 1950 mit der Schaffung des Amtes für Statistik. 1976 wurde das Amt für Statistik in das Amt für Volkswirtschaft integriert. Seit dem 1. Januar 2009 ist die amtliche Statistik Liechtensteins wieder als eigenständiges, fachlich unabhängiges Amt für Statistik organisiert. Auf Regierungsebene sind die Geschäfte des Amtes für Statistik dem Ressort Präsidium zugeordnet.

Die Tätigkeiten des Amtes für Statistik stützen sich auf das Statistikgesetz vom 17. September 2008, LGBl. 2008 Nr. 271. Das Statistikgesetz gibt gemeinsam mit den Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen den Rahmen der statistischen Tätigkeit vor.

Das EWR-Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen regelt auch die statistische Zusammenarbeit. Gemäss dem EWR-Abkommen sorgen die EWR-Mitgliedstaaten für die Erstellung und Verbreitung von kohärenten und vergleichbaren Statistiken, die der Beschreibung und Überwachung aller einschlägigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte des Europäischen Wirtschaftsraumes dienen. Zu diesem Zweck entwickeln und benutzen die EWR-Mitgliedstaaten harmonisierte Methoden, Definitionen und Klassifikationen sowie gemeinsame Programme und Verfahren.

In der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich das Amt für Statistik an den europäischen statistischen Grundsätzen des Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil des EWR-Abkommens und bildet gemäss Beschluss der Regierung eine Leitlinie für die Tätigkeit der amtlichen Statistik Liechtensteins. Zu den 15 Grundsätzen des Verhaltenskodex zählen insbesondere die fachliche Unabhängigkeit der statistischen Stelle, die statistische Geheimhaltung sowie Objektivität, Genauigkeit und Zugänglichkeit der Statistiken. Weitere wichtige Grundsätze sind die Verpflichtung zur Qualität, solide Methodik und geeignete statistische Verfahren. Die Grundsätze des europäischen Verhaltenskodex sind auch im liechtensteinischen Statistikgesetz verankert.

Das Publikationsprogramm des Amtes für Statistik umfasst 29 verschiedene Statistiken. Pro Jahr publiziert das Amt für Statistik rund 65 Veröffentlichungen.

Die Erstellung der Statistiken basiert in vielen Fällen auf Verwaltungsdaten, wobei der Nutzung von Registern grosse Bedeutung zukommt. Aufgrund der Kleinheit des Landes mit seinen rund 35'000 Einwohnern können Befragungen aus statistischen und wirtschaftlichen Gründen nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden.

Organisatorisch gliedert sich das Amt für Statistik in die drei Abteilungen Register und Internationales, Wirtschafts- und Bildungsstatistik sowie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR). Insgesamt arbeiten im Amt für Statistik Liechtenstein 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Statistikkommission wird von der Regierung für eine Mandatsperiode von vier Jahren ernannt. Aufgabe der Statistikkommission ist es, die Regierung und das Amt für Statistik in wichtigen Fragen der amtlichen Statistik zu beraten. Sie hat insbesondere das Mehrjahresprogramm sowie Änderungen des Statistikgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen zu begutachten und Vorschläge zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik zu erarbeiten. Die Statistikkommission setzt sich aus sechs bis acht Mitgliedern zusammen, bei denen es sich um Vertreter der Gemeinden, der Verbände sowie um Fachpersonen handelt.

                         

 

 
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