Einbürgerungsstatistik 2010
Die Einbürgerungsstatistik enthält die Einbürgerungen nach den verschiedenen Einbürgerungsarten des Landesbürgerrechts. Bei den meisten Einbürgerungsarten werden die neue Heimatgemeinde, die vormalige Staatsbürgerschaft und das Geschlecht ausgewiesen.
Weniger Einbürgerungen im Jahr 2010 Im Jahr 2010 wurden 100 in Liechtenstein wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren drei Personen weniger als im Vorjahr. 64.0% der Eingebürgerten erhielten infolge längerfristigem Wohnsitz die liechtensteinische Staatsbürgerschaft und 18.0% wurden infolge Eheschliessung eingebürgert.
7.0% wurden durch Adoption eingebürgert und 5.0% bekamen das Landesbürgerrecht aufgrund ihrer Eigenschaft als ausländische Kinder liechtensteinischer Mütter. 4.0% wurden durch Legitimation eingebürgert und 2.0% erhielten im ordentlichen Verfahren (Bürgerabstimmung) den liechtensteinischen Pass.
Zusätzlich wurden im Jahr 2010 114 im Ausland wohnhafte Personen eingebürgert, das waren vier Personen weniger als im Vorjahr. Somit erhielten im Jahr 2010 214 im In- und Ausland wohnhafte Personen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.

Seit 1970 12'485 Personen eingebürgert Von 1970 bis 2010 erhielten insgesamt 6'869 vormalige Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.
Berücksichtigt man auch die 5'616 im Ausland wohnhaften eingebürgerten Kinder liechtensteinischer Mütter, erhielten seit 1970 12'485 im Inland und Ausland wohnhafte Personen das Landesbürgerrecht durch Einbürgerung.
Publikationen
Einbürgerungsstatistik 2010 (861 kb) (Die nächste Ausgabe erscheint Ende Juni 2012)
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