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Schweizer Staatsangehörigen, die um einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit ansuchen und die im Ausland keine dauernde und geregelte Erwerbstätigkeit ausüben, kann eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von höchstens fünf Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden.
Der Gesuchsteller muss für sich und seine Familienangehörigen nachweisen, dass er
- über genügend finanzielle Mittel verfügt, so dass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss; und
- über einen gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz, der sämtliche Risiken in Liechtenstein abdeckt, verfügt.
Formular Gesuch um Erteilung einer Bewilligung  Bestätigung Erwerbslosigkeit Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels
Merkblatt Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Wohnsitznahme für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (16 kb)
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