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An Studierende, die an einer anerkannten Lehranstalt in Liechtenstein eine allgemeine oder eine auf die Ausübung eines Berufes vorbereitende Ausbildung absolvieren wollen,Studierende kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer eines Semesters oder eines Studienjahres erteilt werden, wenn
- die Lehranstalt oder die zuständige Stelle schriftlich bestätigt, dass der Studierende das Studium aufnehmen bzw. fortsetzen kann (Immatrikulationsbestätigung);
- die notwendigen finanziellen Mittel für Lebensunterhalt und Studium vorhanden sind, sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss;
- der gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungsschutz, der sämtliche Risiken in Liechtenstein abdeckt, nachgewiesen wird.
Angehörige eines Drittstaates müssen zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen:
- die voraussichtliche Dauer der Aus- und Weiterbildung bekannt geben;
- über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen;
- eine bedarfsgerechte Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung haben;
- nachweisen, dass keine Vorstrafen wegen eines Verbrechens oder Vergehens bestehen (Strafregisterauszüge); und
- belegen, dass die Wiederausreise gesichert erscheint.
1) Hauptzweck des Aufenthalts in Liechtenstein muss das Studium darstellen. Ein Praktikum im Rahmen der Ausbildung ist möglich. Studierende mit EWR- oder Schweizer-Staatsangehörigkeit, dürfen zudem Hilfstätigkeiten von untergeordneter Rolle ausüben.
2) Die Kurzaufenthaltsbewilligung wird nicht mehr erteilt, wenn die ordentliche Studiendauer gemäss Studienplan der Lehranstalt deutlich überschritten wird und dafür keine objektiven Gründe vorliegen.
3) Mit Abbruch oder Beendigung des Studiums erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung und es hat die Ausreise zu erfolgen.
Studierende, welche der Visapflicht unterliegen, müssen das Visagesuch persönlich bei der für den Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung einreichen. Da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann, empfehlen wir die Visaanträge frühzeitig einzureichen.
Die zuständigen schweizerischen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Homepage des Eidgenössichen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps.html
Formular Gesuch um Erteilung einer Bewilligung Student EWR/CH - Bestätigung Eltern finanzielle Mittel Student EWR/CH - Garantieerklärung (juristischer Garant) Student EWR/CH - Garantieerklärung (natürlicher Garant) Student Drittstaatsangehörige - Verpflichtungserklärung Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels
Merkblatt Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Wohnsitznahme für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (16 kb)  Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Wohnsitznahme für Angehörige eines Drittstaates (356 kb)
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