Ausstellungsprozess
Wie bisher können Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihren Antrag für den ePass beim Ausländer- und Passamt einreichen. Die für die Ausstellung des ePasses beizubringenden Fotos, müssen gemäss der Fotomustertafel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) aufgenommen sein. Den Antragsstellerinnen und Antragsstellern wird empfohlen, sich an ausgewiesene Fachgeschäfte zu wenden um zu vermeiden, dass die Fotos durch das Ausländer- und Passamt abgelehnt werden.
Bei persönlicher Antragstellung am Schalter des Ausländer- und Passamtes in Vaduz wird kein Antragsformular benötigt. Das Antragsformular wird Ihnen direkt am Schalter mit den entsprechenden Daten ausgedruckt.
Auslandliechtensteinerinnen und –liechtensteiner, die in der Schweiz, Österreich oder Belgien wohnen, können ihren ePass auch bei den für ihr Land zuständigen liechtensteinischen Vertretungen beantragen. Auslandliechtensteinerinnen und –liechtensteiner, die in einem anderen Land wohnen, haben wie bisher die Möglichkeit, den ePass bei der zuständigen Schweizer Vertretung zu beantragen.
Ab dem 1. Oktober 2011 ist für eine befristete Zeit die Antragsstellung für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit Wohnsitz im Ausland lediglich persönlich beim Ausländer- und Passamt in Vaduz möglich. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres. Die Ausstellung von Notpässen ist weiterhin möglich.
Antragsformular FL-Reisepass - Wohnsitz in der Schweiz
Antragsformular FL-Reisepass - Wohnsitz in Österreich
Antragsformular FL-Reisepass - Wohnsitz in allen übrigen Länder
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