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Der Reisepass ist der ordentliche
Staatsangehörigkeits- und Identitätsausweis der liechtensteinischen Landesangehörigen. Er darf im In-
und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind.
Der Reisepass ist gültig für alle Staaten, sofern nicht eine Beschränkung eingetragen ist. Grundsätzlich
hat jede/r liechtensteinische Landesangehörige einen Anspruch auf Ausstellung eines Reisepasses, sofern
kein Verweigerungsgrund vorliegt. Minderjährigen und Entmündigten darf ein Reisepass nur ausgestellt
werden, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt oder dem Antrag schriftlich zustimmt. Anträge
auf Ausstellung von Reisepässen sind beim Ausländer- und Passamt persönlich zu stellen. Liechtensteinische
Landesangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die Anträge auch bei der mit der Wahrung der liechtensteinischen
Interessen beauftragten Behörde persönlich einreichen.
Welche
Unterlagen Sie für die Ausstellung Ihres Reisepasses beibringen müssen, können Sie der Rubrik Antragsformulare entnehmen.
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen für den schweizerischen Reisepass
können Sie unter der Rubrik Schweizerischer Reisepass entnehmen.
Einreise in andere Länder: Sollten Sie sich für
die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder
an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.
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