Das Ausländer- und Passamt ist bemüht die persönlichen Daten
der ausländischen Staatsangehörigen auf einem aktuellen Stand zu halten. Wir bitten Sie daher die nachstehenden
Meldepflichten, welche sich bei einem Zuzug
aus dem Ausland , bei einer
Ummeldung im Inland , bei einem
Wegzug ins Ausland und für den
Arbeitgeber bei Einstellung eines ausländischen
Arbeitnehmers
ergeben,
einzuhalten.