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Jede/r liechtensteinische Landesangehörige hat Anspruch auf eine Identitätskarte. Minderjährigen oder entmündigten Personen darf eine Identitätskarte nur ausgestellt werden, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt oder dem Antrag schriftilch zustimmt.
Die Identitätskarte darf im In- und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind.
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung Ihrer Identitätskarte beibringen müssen, können Sie der Rubrik "Liechtensteinische Identitätskarte" entnehmen.

Auf der Rückseite der neuen Identitätskarte befindet sich ein Chip, welcher die Basis für "lisign" (elektronische Signatur der Landesverwaltung) ist. Diese können die Kunden der Landesverwaltung alternativ zur Handunterschrift im elektronischen Geschäftsverkehr verwenden.
Interessierte können sich auf dem Portal der Landesverwaltung über die speziell eingerichtete Seite www.lisign.llv.li kundig.
Auskünfte zum Signaturpaket erteilt das Ausländer- und Passamt unter der Telefonnummer 236 64 99.
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen für die schweizerische Identitätskarte können Sie unter der Rubrik "Schweizerische Identitätskarte" entnehmen.
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