Unter „Grenzgänger“ versteht man Personen, welche in Liechtenstein eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins zurückkehren;
Im Folgenden werden die verschiedenen Möglichkeiten von Melde- bzw. Bewilligungsformen je nach Staatsbürgerschaft aufgezeigt: