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im Passwesen


Die nachstehenden Gebühren stützen sich auf Verordnung vom 28. September 2011 idgF über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz und werden pro Vorgang kumulativ erhoben:

1) für die Ausstellung eines Reisepasses :

  • an eine Person über 15 Jahre: CHF 150.-;
  • an eine Person unter 15 Jahre: CHF 50.-;
  • sofern der bisherige Pass als Notausweis ausgestellt wird: CHF 80.-;

2) für die Ausstellung einer Identitätskarte

  • an eine Person über 15 Jahre: CHF 80.-;
  • an eine Person unter 15 Jahre: CHF 30.-;

3) für die Ausstellung eines Kollektivpasses:

  • Grundgebühr CHF 40.-;
  • Zuschlag pro Person: CHF 5.-;
  • Höchstgebühr: CHF 200.-;
  • an Schulklassen, Altersheime usw.: keine Gebühr;

4) für die Ausstellung eines Sammelausflugscheins: CHF 40.-;
an Schulklassen, Altersheime usw.: keine Gebühr;

5) für die Ausstellung eines Ausflugscheines: CHF 40.-;

6) für die Ausstellung einer Grenzkarte oder eines Duplikates mit:

  • Gültigkeitsdauer bis zu zwei Jahren: CHF 40.-;
  • Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren: CHF 100.-;

7) für Bestätigungen, Beglaubigungen, Nachsenden von Unterlagen, Erteilung von schriftlichen Auskünften, Mahngebühren, Inkassogebühren, übrige Dienstleistungen;

  • im Einzelfall: CHF 40.-;
  • bei einer Gruppe von mehr als 12 Personen: CHF 440.-;

8) für die Einbringung eines Passantrags von .Schweizer ID

  • Schweizer ID für Erwachsene: CHF 65.-
  • Schweizer ID für Kinder: CHF 30.-
  • Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf CHF 5.- für die Einschreibegebühr.
                         

 

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