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Die nachstehenden Gebühren stützen sich auf Verordnung vom 28. September 2011 idgF über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz und werden pro Vorgang kumulativ erhoben:
1) für die Ausstellung eines Reisepasses :
- an eine Person über 15 Jahre: CHF 150.-;
- an eine Person unter 15 Jahre: CHF 50.-;
- sofern der bisherige Pass als Notausweis ausgestellt wird: CHF 80.-;
2) für die Ausstellung einer Identitätskarte
- an eine Person über 15 Jahre: CHF 80.-;
- an eine Person unter 15 Jahre: CHF 30.-;
3) für die Ausstellung eines Kollektivpasses:
- Grundgebühr CHF 40.-;
- Zuschlag pro Person: CHF 5.-;
- Höchstgebühr: CHF 200.-;
- an Schulklassen, Altersheime usw.: keine Gebühr;
4) für die Ausstellung eines Sammelausflugscheins: CHF 40.-; an Schulklassen, Altersheime usw.: keine Gebühr;
5) für die Ausstellung eines Ausflugscheines: CHF 40.-;
6) für die Ausstellung einer Grenzkarte oder eines Duplikates mit:
- Gültigkeitsdauer bis zu zwei Jahren: CHF 40.-;
- Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren: CHF 100.-;
7) für Bestätigungen, Beglaubigungen, Nachsenden von Unterlagen, Erteilung von schriftlichen Auskünften, Mahngebühren, Inkassogebühren, übrige Dienstleistungen;
- im Einzelfall: CHF 40.-;
- bei einer Gruppe von mehr als 12 Personen: CHF 440.-;
8) für die Einbringung eines Passantrags von .Schweizer ID
- Schweizer ID für Erwachsene: CHF 65.-
- Schweizer ID für Kinder: CHF 30.-
- Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf CHF 5.- für die Einschreibegebühr.
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