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im Ausländerrecht


Die nachstehenden Gebühren stützen sich auf die Verordnung vom 20. September 2011 über die Einhebung von Gebühren durch das Ausländer- und Passamt, LGBl. 2011 Nr. 440, und werden pro Vorgang kumulativ erhoben:

Gebührenverordnung

                         

 

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