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für Flüchtlinge, Schriftenlose und Staatenlose


Für anerkannte Flüchtlinge, Schriftenlose und Staatenlose werden gestützt auf die Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Einhebung von Gebühren durch das Ausländer- und Passamt, LGBl. 1999 Nr. 123, folgende Gebühren eingehoben:

Gebührenverordnung

                         

 

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