Für anerkannte Flüchtlinge, Schriftenlose und Staatenlose werden gestützt auf die Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Einhebung von Gebühren durch das Ausländer- und Passamt, LGBl. 1999 Nr. 123, folgende Gebühren eingehoben:
Gebührenverordnung
Drucken Senden +/- Textgrösse Begriffserklärungen
Sie haben die Möglichkeit die Dokumente - von A-Z, - nach Dokumententyp - oder nach Thema zu sortieren.
Bitte wählen Sie: