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Für die Dienstleistungen verrechnet das Ausländer- und Passamt Gebühren gemäss entsprechender Verordnung. Nachstehend finden Sie die konkreten Gebührenansätze für Leistungen im Ausländerrecht , für anerkannte Flüchtlinge, Schriftenlose und Staatenlose sowie im Passwesen.
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