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Familiennachzug


Der Familiennachzug bezweckt die Zusammenführung aller Familienangehörigen und berechtigt zur gemeinsamen Wohnsitznahme.

1) Adoptivkinder sind blutsverwandten Kindern gleichgestellt.
2) Für die Dauer eines Pflegschaftsverhältnisses kann eine Bewilligung erteilt werden.

für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
für Angehörige eines Drittstaates
                         

 

 
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