Die Schweiz und Liechtenstein verfügen in der Regel über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige Personen sind weitgehend übereinstimmend (siehe Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung vom 22. Oktober 2008, SR 142.204). Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.
Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein
Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt teils bei den Schweizer Behörden und teils beim Ausländer- und Passamt. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter www.bfm.admin.ch oder im liechtensteinischen Landesgesetzblatt LGBl. 2011 Nr. 572 abgefragt werden.
Einreise in andere Länder
Sollten Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.