Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB)
siehe Art. 32 ff. PFZG
Grenzgängermeldebestätigungen werden an unselbständige oder selbständige Personen ausgestellt, die in Liechtenstein ihren Arbeitsort und ihren Arbeitsgeber haben und täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins zurückkehren.