logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Ausländer- und Passamt / Aufenthaltsbewilligung (B)
Aufenthaltsbewilligung (B)


  • für EWR- und Schweizer Staatsangehörige: siehe Art. 19 ff. PFZG
  • für Angehörige eines Drittstattes: siehe Art. 26 AUG

Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt EWR- und Schweizer Staatsangehörige zu einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren, sofern der vorgesehene Aufenthalt länger als ein Jahr dauert.

Die Aufenthaltsbewilligung kann für Drittstaatsangehörige nur für Aufenthalte mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als einem Jahr erteilt werden. Die Aufenthaltsbewilligung ist in der Regel auf ein Jahr befristet.

Formular


Gesuch um Erteilung einer Bewilligung 
Persönliche Angaben zur Ausstellung des Aufenthaltstitels
Arbeitsvertrag (325 kb) 

Merkblatt


Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Wohnsitznahme für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (16 kb) 
Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Wohnsitznahme für Angehörige eines Drittstaates (356 kb) 


Verwandte Dienstleistungen

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Ausländer- und Passamt (APA)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
 Ausländer- und Passamt (APA)(768776)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Onlineschalter -Ausländer- und Passamt (APA)(793776)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Ausländer- und Passamt (APA) • Städtle 38 • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 61 41 • Telefax: (+423) 236 61 66 • E-Mail