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Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres; sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier.
Tiere sind grundsätzlich so zu behandeln, dass ihren art- und rassegerechten Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Einem Tier dürfen ungerechtfertigt weder Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, noch darf es in Angst versetzt werden.
Ausdrücklich verboten ist das Misshandeln, starke Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren.
Besonderen Vorschriften unterliegen:
- die Haltung von Wildtieren
- der Handel mit Tieren
- Tiertransporte sowie
- das Schlachten von Tieren.
Sie und viele Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins setzen sich für einen tiergerechten Umgang mit Tieren ein. Sie werden dabei genauso wie die Behörden von Tierschutzorganisationen im In- und Ausland unterstützt.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der spezifischen Tierschutzgesetzgebung, aber auch im Sachenrecht und im Strafgesetzbuch.
Die behördliche Beurteilung von Tierhaltungssituationen stützt sich, soweit dies im Gesetz und Verordnung nicht abschliessend vorgegeben ist, auf den aktuellen Stand des Wissens.
Die liechtensteinische Tierschutzgesetzgebung befindet sich derzeit in Totalrevision:
Der Landtag hat am 23. September 2010 in 2. Lesung die Regierungsvorlage zur Totalrevision mit geringfügigen Änderungen verabschiedet. Das totalrevidierte Tierschutzgesetz wird am 01. Januar 2011 zusammen mit der Tierschutzverordnung in Kraft treten.
Auskunftspersonen
Dr. med. vet. Peter Malin Foto Telefon (+423) 236 73 20
Dr. med. vet. Wolfgang Burtscher Foto Telefon (+423) 236 73 21
Links
Tierschutzverein Liechtenstein
Schweizer Tierschutz STS
Deutscher Tierschutzbund
Österreichischer Tierschutzverein
Schweiz. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
Stiftung für das Tier im Recht
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