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Tiergesundheit


Die Vorbeugung, die Bekämpfung und die Kontrolle von Krankheiten, die den Tierbestand gefährden, auf den Menschen übertragbar sind, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben oder den internationalen Handel beeinträchtigen, sind Aufgaben der Veterinärabteilung im Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen – vor dem Hintergrund des Zollvertrages und angesichts der offenen Grenzen zur Schweiz werden die Herausforderungen, die sich hier stellen zumeist in enger Zusammenarbeit mit den Organen des Veterinärdienstes Schweiz angegangen.

Tierseuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist zusammen mit der Kontrolle ihres Auftretens von zentraler Bedeutung für die Gesundheit von Tieren und - soweit es sich um Zoonosen handelt - auch für die Gesundheit des Menschen entscheidend.

Das Amt für Lebensmittelkontrolle orientiert sich und leitet den Einsatz der im Milizeinsatz arbeitenden Tierärzte in Übereinstimmung mit den Technischen Weisungen / Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen. Den Tierhaltern kommt eine besondere Stellung in der Tierseuchenbekämpfung zu. Sie sehen Veränderungen als erste. Sie tragen mit der Meldepflicht eine besondere Verantwortung.

Meldepflicht nach Art. 61 Tierseuchenverordnung

1. Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, ist verpflichtet, den Ausbruch einer Seuche und jede verdächtige Erscheinung, die den Ausbruch einer solchen befürchten lässt,unverzüglich einem Tierarzt zu melden. Ebenso sind umgestandene Klauentiere der vom Kanton bezeichneten Stelle zu melden.

2. Der Meldepflicht unterstehen auch die Viehinspektoren, Fleischkontrolleure, Mitarbeiter der Tiergesundheitsdienste und des Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes, Besamungstechniker, Wasenmeister, das Schlachtpersonal sowie die Polizei- und Zollfunktionäre.

3. Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche sind dem Bieneninspektor zu melden.

4. Die privaten Eigentümer, die Pächter von Fischereirechten und die Organe der Fischereiaufsicht sind verpflichtet, den Verdacht und den Ausbruch einer Fischseuche
unverzüglich der für die Fischereiaufsicht zuständigen kantonalen Stelle zu melden.

5. Untersuchungslaboratorien, die eine Seuche feststellen oder einen Verdacht auf deren Vorhandensein hegen, melden dies dem für den Bestand zuständigen Kantonstierarzt

Auskunftsperson

Dr. med. vet. Peter Malin Foto Telefon (+423) 236 73 20

Dr. med. vet. Wolfgang Burtscher Foto Telefon (+423) 236 73 21

Weitere Informationen

Übersicht über meldepflichtige Tierkrankheiten

                         

 

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