DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen / Lebensmittel/Lebensmittelkontrolle / Aufgaben der Lebensmittelkontrolle / Inspektion
Inspektion


Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ist die Durchführung  von Inspektionen in den ungefähr 500 Lebensmittelbetrieben im Land. Die Häufigkeit dieser Kontrollen wird dabei für jeden Betrieb risikobasiert festgelegt, d.h. anhand des aktuellsten Inspektionsergebnisses wird der Betrieb einer „Risikostufe“ zugeteilt. Diese Risikostufe hat wesentlichen Einfluss auf den Termin, an dem die nächste Inspektion stattfinden soll.

Zur Ermittlung der Risikostufe wird zuerst die von einem Betrieb ausgehende Gefahr ermittelt. Dazu wird der Betrieb durch die Bewertung von vier Kategorien jeweils zwischen 1 (gut) und 4 (schlecht) beurteilt. Die Summe der vier Bewertungen wird dann einer Gefahrenstufe zwischen 1 und 4 zugeordnet. Die vier beurteilten Bereiche sind so gewählt, dass sie die gesamte Inspektion zusammenfassen und somit den Zustand des Betriebes gut widerspiegeln. Es handelt sich um die folgenden vier Bereiche, wobei hier jeweils noch die Hauptfragen angegeben sind, welche zur Beurteilung ausschlaggebend sind:

  • Selbstkontrolle:

Ist ein funktionierendes, betriebsangepasstes Selbstkontrollkonzept vorhanden und wird dieses auch praktiziert?

  • Lebensmittel:

Sind die Lebensmittel qualitativ einwandfrei? Sind sie korrekt gekennzeichnet? Sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten?

  • Prozesse und Tätigkeiten:

Laufen die Prozesse im Betrieb vorschriftsgemäss ab oder stehen sie im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben in punkto Hygiene, Aufbewahrung, Kühlung usw.? Wird die „gute Herstellungspraxis“ eingehalten?

  • Räumlich-betriebliche Voraussetzungen:

Ist der Betrieb baulich in Ordnung? Sind Böden, Wände, Decken, Einrichtungen und Anlagen in gutem Zustand oder sind Mängel vorhanden, die die Lebensmittelsicherheit beeinflussen können?

Zur Festlegung der Risikostufe wird dann auch noch das sog. Ausmass ermittelt. Dazu werden die beiden Kategorien Art der Produkte/Kundschaft und Bedeutung des Betriebes ebenfalls wieder einer Bewertung zwischen 1 (unbedeutend) und 4 (gross) unterzogen. Die ermittelte Punktesumme wird auch hier wiederum einer Ausmass-Stufe zwischen 1 und 4 zugeordnet.

„Aus der Addition von Gefahr und Ausmass ergibt sich die Punktezahl, die einer Risikostufe von 1 bis 3 entspricht.“

Aufgrund seiner Risikostufe wird dann jeder Betrieb in die laufende Inspektionsplanung aufgenommen – ein System, mit dem übrigens auch fast alle Schweizer Kantone arbeiten und welches in der Qualitätssicherung unserer akkreditierten Inspektionsstelle fest verankert ist.

Die Inspektionen erfolgen immer unangemeldet und können entweder den gesamten Betrieb oder nur einen Teilbereich erfassen. Anhand von Checklisten wird die IST- Situation im Betrieb mit der SOLL- Situation verglichen, wobei gleichzeitig die Ergebnisse der Inspektion nachvollziehbar dokumentiert werden.

Das Endergebnis wird in einem Kontrollbericht zusammengefasst und vor Ort abschliessend beurteilt. Dabei wird je nach Schweregrad und Summe der vorgefundenen Mängel entweder ein Hinweis oder eine Beanstandung auf dem Kontrollbericht vermerkt, in jedem Fall aber werden Sofortmassnahmen zur Behebung der Mängel verfügt und auch auf dem Bericht schriftlich festgehalten. Diese Massnahmen erstrecken sich von einfachen Anordnungen wie z.B. dem Anbringen von Fliegengittern an geöffneten Fenstern bis hin zur Beschlagnahme von Lebensmitteln oder einer Betriebsschliessung.

Gegebenenfalls wird weiters ein Termin für eine Nachkontrolle vereinbart. Im Falle einer Beanstandung wird zudem die Gebühr gemäss der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach der Lebensmittel- und Tierseuchengesetzgebung  nach dem Zeitaufwand der Inspektion festgelegt und ebenfalls schriftlich auf dem Bericht vermerkt. Abschliessend wird der Bericht von dem Kontrollorgan und von der verantwortlichen Person unterschrieben und eine Kopie wird ausgehändigt.

Abschliessend soll hier noch angemerkt werden, dass sich die Kontrollorgane des Fachbereiches Lebensmittelkontrolle auch im Tätigkeitsgebiet Inspektion ständig auf den generellen Grundsatz unserer Amtsstelle stützen:

An erster Stelle stehen eigentlich immer Information und Beratung. Dies gilt vor allem für neue Bestimmungen und Vorschriften. Wir stehen der verantwortlichen Person eines Lebensmittelbetriebs bei Fragen oder Problemen im Betrieb jederzeit gerne zur Verfügung. Dieser Grundsatz gilt auch im inspizierten Betrieb, wo wir versuchen, gemeinsam mit dem Verantwortlichen Lösungen zu finden. Erst wenn diese Vorgehensweise sich als nicht zielführend erweist, werden sanktionierende Massnahmen in die Wege geleitet, um das oberste Ziel der amtlichen Lebensmittelkontrolle, die Konsumenten vor Gesundheitsgefährdungen und Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen, zu erreichen.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht 
alkoholische Getränke - Kleinhandel mit nicht gebrannten alkoholischen Getränken, Verordnung
Alkoholgesetz
GUB/GGA, Verordnung über die Kontrolle
Waren im Umherziehen - Handel, Gesetz
Waren im Umherziehen - Handel, Verordnung zum Gesetz
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11