|
Das Hundegesetz stammt aus dem Jahr 1992 (LGBl. 1992 Nr. 56). Auf den 1. Januar 2007 wurde das Hundegesetz revidiert (Pflicht zur Mikrochip-Kennzeichnung, Verbot der Aggressionszucht, Ausweitung der Aufsichtspflichten, Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde, Meldepflicht von Vorfällen, Vollzugszuständigkeit ALKVW, ...).
Am 1. Januar 2011 treten weitere Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung in Kraft.
Die Änderungen des Hundegesetzes erfolgen zum einen aus Anlass der Totalrevision des Tierschutzgesetzes. Dabei wird die Ausbildungspflicht mit Sachkundenachweis vor dem Hundeerwerb eingeführt. Mit der zugehörigen Verordnungsänderung werden die Form und die Dauer der Ausbildung sowie die Inhalte näher umschrieben.
Eine weitere Modifikation des Hundegesetzes hat ihre Ursache in der Totalrevision des Steuergesetzes. Ein Ausfluss dieser Revisionsarbeiten ist die Verschiebung der Bestimmungen zur Hundesteuer in das Hundegesetz und die Definition des „Hundehalters“ bei den Begriffsbestimmungen.
Die wichtigsten Änderungen in der Abfolge der Artikel des Gesetzes und in der Hundeverordnung sind die Folgenden.
Auskunftsperson
Karin Kindle FotoTelefon (+423) 236 73 19
|