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Futtermittel sind Stoffe und Produkte, gleichgültig welcher Herkunft oder Verarbeitungsweise, die zur Verfütterung an Nutz- oder Heimtiere bestimmt sind.
Je nach Art und Zweck der Verwendung werden Einzel-, Misch-, Ergänzungs-, Diät- oder Mineralfuttermittel unterschieden. Die Palette an Futtermitteln für verschiedene Tierarten ist gross.
Futtermittel müssen so beschaffen sein, dass sie die Gesundheit der Tiere nicht gefährden, die Leistungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Nutztieren erhalten, sowie die Qualität tierischer Produkte nicht beinträchtigen. Für die Herstellung von Futtermitteln dürfen nur zugelassene Ausgangsprodukte und Zusatzstoffe verwendet werden.
Soweit Futtermittel zur Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere eingesetzt werden, haben sie auch unmittelbaren Einfluss auf die vom Tier stammenden Lebensmittel, weshalb sie prioritär zum Schutz der Nahrungskette der behördlichen Kontrolle unterliegen. Diese steht aber auch im Interesse der Tiere selbst und deren Besitzer, wie dies am Beispiel der Heimtierfuttermittel offensichtlich wird.
Das Inverkehrbringen von Futtermitteln in Liechtenstein orientiert sich an der schweizerischen Futtermittelgesetzgebung.
Sollen Futtermittel in Verkehr gebracht werden, ist die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft zu kontaktieren (ALP).
Auskunftsperson
Dr. med. vet. Peter Malin Foto Telefon (+423) 236 73 20
Weitere Informationen
Anmelde- und Antragsformular für die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln
Futtermittelverordnung
Futtermittelliste, siehe Anhang I der Futtermittelbuchverordnung (FMBV)
Zusatzstoffliste, siehe Anhang II der Futtermittelbuchverordnung (FMBV)
agroscope Liebefeld-Posieux
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