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Eichwesen


Durch die Eichung wird sichergestellt, dass Handel und Verkehr über ein periodisch kontrolliertes Messmittel geschieht. Damit wird für den Konsumenten das richtige Messresultat seines Kaufes gewährleistet . (Ladenwaagen, Zapfsäulen, …).

Nebst dem Konsumentenschutz dient die Eichung von Abgas- und Dieselrauchmessgeräten in Garagen auch dem Umweltschutz.

Vorverpackte Güter mit Mengenangaben können auf ihren Inhalt nur schwer überprüft werden. Auch diese Aufgabe wird von der Eichstätte wahrgenommen, indem sie jeden Abfüller oder Hersteller von Fertigpackungen periodisch überprüft.

Der Eichmeister ist mit folgenden Eichungen betraut:

  • Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)
  • Raummasse (Gefässe, Gläser, LKW Brücken)
  • Messanlagen für Flüssigkeiten (Zapfsäulen, Milchmessanlagen)
  • Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklassen)
  • Waagen (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen)
  • Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und für Dieselrauch)
  • Statistische Prüfung industrieller Fertigpackungen am Herstellungsort auf ihr Abfüllgewicht (Industriebetriebe, Bäckereien, Metzgereien)
  • Kontrolle der Mengenangaben und der Aufschriften auf Fertigpackungen
  • Periodische Überwachung der verwendeten Messmittel
  • Marktüberwachung von neuen Waagentypen

Auskunftsperson

Ext. Eichmeister: Toni Mannhart ,Telefon: 081 733 12 45

Weitere Informationen

Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung

Informationssystem der legalen Metrologie

Bundesgesetz über das Messwesen

Eichämterverordnung

Eichverordnung

Eichgebührenverordnung

Verzeichnis der schweizerischen Eichämter und der Eichstätte FL (285 kb) 

                         

 

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