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Honigkontrolle


Jeder Imker, der seinen Honig mit der Etikette des Liechtensteiner Imkervereins kennzeichnet verpflichtet sich zur Einhaltung grundlegender Sorgfaltspflichten. Diese werden im Rahmen der Honigkontrolle überprüft. Die von den Honigkontrolleuren durchgeführte Kontrolle wird auf dem Erfassungsblatt für die Honigprüfung dokumentiert. Die Kontrollen werden vom Liechtensteiner Imkerverein organisiert und durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen überwacht.

Damit ist Gewähr gegeben für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht-Erklärung Liechtensteiner Bienenhonig.

                         

 

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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
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