Nationale Konsultationen
Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden, kündigt es dies interessierten Parteien an und gibt ihnen innert einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Amt kann zu diesem Zweck öffentliche Konsultationen durchführen.
Das Amt für Kommunikation veröffentlicht nachfolgend alle erforderlichen Informationen betreffend aktuelle und abgeschlossene nationale Konsultationen im Rahmen der Durchführung des Marktanalyseverfahrens. Die Veröffentlichung erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form.
Die Veröffentlichung erfolgt in den nachfolgenden Abschnitten getrennt nach der bis am 6. Februar 2009 geltenden Märkteempfehlung 2007 und der seither in Kraft stehenden Märkteempfehlung 2009. Zu beachten ist diesbezüglich, dass sich die jeweiligen Marktnummerierungen und Marktbezeichnungen geändert haben (können).
EWR-weite Konsultationen
Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich Auswirkungen auf den Handel zwischen EWR-Vertragsstaaten haben werden, so hat es vorgängig die EFTA-Überwachungsbehörde und die anderen nationalen Regulierungsbehörden im EWR zu konsultieren.
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