logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Kommunikation / Marktanalysen / Datenerhebung
Datenerhebung


Erhebung von Daten über elektronische Kommunikationsmärkte

Zur Wahrnehmungen seiner Regulierungsaufgaben, insbesondere zur Durchführung der Marktanalyse, benötigt das Amt für Kommunikation Informationen über die elektronischen Kommunikationsmärkte. Die in Liechtenstein tätigen Anbieter unterliegen deshalb gemäss Art. 44 Abs. 1 KomG der Pflicht, der Regulierungsbehörde alle erforderlichen technischen, administrativen, finanziellen oder sonstigen Daten gemäss den Anforderungen der Behörde unentgeltlich offen zu legen. Das Amt für Kommunikation erhebt die erforderlichen Daten nach Art. 21 Abs. 2 KomG mindestens einmal in 4 Jahren mittels eines Fragebogens. Zusätzlich können individuelle Datenerhebungen je nach Bedarf auch im Einzelfall erfolgen.

Die erhobenen Daten und Informationen werden vom Amt für Kommunikation unter Wahrung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur in dem Umfang (und erforderlichenfalls aggregiert) publiziert, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Amtes erforderlich ist.

Das Amt für Kommunikation verwendet die erhobenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • die Evaluation des bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmens, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung wirksamen Wettbewerbs im Interesse der Bereitstellung einer Auswahl elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste auf hohem Niveau für Nutzer, insbesondere Verbraucher, gemäss Art. 1 KomG;
  • die Beschaffung der für die Wahrnehmung der gesetzlichen Marktüberwachungs- und Regulierungsaufgaben des Amtes für Kommunikation erforderlichen Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Analyse der relevanten elektronischen Kommunikationsmärkte und das Treffen erforderlicher Massnahmen der Sonderregulierung nach Massgabe von Art. 22 ff. KomG;
  • der Sicherstellung der Grundversorgung;
  • der Erstellung und Veröffentlichung von Marktkennzahlen und dem Führen amtlicher Statistiken nach Massgabe des nationalen sowie des EWR- und sonstigen Staatsvertragsrechts;
  • der Information von Öffentlichkeit, Behörden, Anbieter, Konsumentinnen und Konsumenten über die Entwicklung der elektronischen Kommunikationsmärkte sowie damit zusammenhängende Fragen.

-   

Datenerhebung 2010 (Excel Tabelle)

-   

Technischer Glossar (Anhang 1) 

-   

Finanz Glossar (Anhang 2) 

-   

Aufspaltung des Betriebsaufwandes (Beispiele) 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Kommunikation (AK)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Kommunikation (AK)(183340343 / Marktanalysen)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht - Amt für Kommunikation (AK)(183340343 / Marktanalysen)
Kommunikationsgesetz (KomG)
Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation, Verordnung (RKV)
Funkanlagen und Kommunikationsendeinrichtungen, Verordnung (FKEV)
Nummerierungsplan Liechtenstein gemäss ITU-T E.164, Kundmachung vom 03. April 2007 in der Fassung vom 30. Juni 2009
Fernmeldebereich - Zusammenarbeit zwischen FL und CH
weiter
Onlineschalter -Amt für Kommunikation (AK)(183340343 / Marktanalysen)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Kommunikation (AK) • Gerberweg 5 • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 64 88 • Telefax: (+423) 236 64 89• E-Mail