Erasmus - Hochschulbildung 
Das Programm Erasmus ist ausgerichtet auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller Beteiligten der formalen Hochschulbildung und der beruflichen Bildung der Tertiärstufe, die entsprechende allgemeine oder berufliche Bildungsgänge anbieten.
Alle Informationen über die Angebote unter ERASMUS finden Sie hier:
Ziele:
- Unterstützung der Verwirklichung eines europäischen Hochschulraums;
- Stärkung des Beitrags der Hochschulbildung und der fortgeschrittenen beruflichen Bildung zum Innovationsprozess.
Zielgruppen:
- Studierende und in beruflicher Bildung befindliche Personen, die einen allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang der Tertiärstufe absolvieren;
- Hochschulen;
- Lehrkräfte, Ausbilder und sonstiges Personal von Hochschulen;
- Vereinigungen und Vertreter der an der Hochschulbildung beteiligten Akteure einschliesslich relevanter Vereinigungen von Studierenden, Hochschulen und Lehrkräften/Ausbildern;
- öffentliche und private Stellen, einschliesslich gemeinnütziger Einrichtungen und nichtstaatlicher Organisation, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für die Organisation und das Angebot von allgemeiner bzw. beruflicher Bildung zuständig sind;
- mit Aspekten des lebenslangen Lernens befasste Forschungszentren und -einrichtungen;
- Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des lebenslangen Lernens.
Massnahmen:
Liechtensteinische Studierende - finanzielle Unterstützung für einen STudienaufenthalt in Europa
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein finanziert Erasmus-Studienaufenthalte für Liechtensteinische Staatsanghörige, welche in einem anderen am EU-Bildungsprogramm teilnehmenden Land oder in der Schweiz studieren und im Rahmen des EU-Mobilitätsprogramms Erasmus von der Heimathochschule bewilligt werden. Die Studierenden haben Anspruch auf gleiche Beitragszahlungen wie diejenigen an der Universität Liechtenstein. Bei niedrigeren Beitragssätzen im Ausland wird den liechtensteinischen Studierenden die Differenz zwischen dem Erasmus-Mobilitätszuschuss der ausländischen Hochschulinstitution und der Liechtensteinischen Universität aus staatlichen Mitteln vergütet. Die Berechtigung auf eine Ausgleichszahlung erlischt jedoch, wenn nicht ein Monat vor Beginn des Erasmus-Auslandsaufenthalts bei der AIBA ein Antrag mit den geforderten Unterlagen eingereicht wird.
Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten. Das Antragsformular ist zusammen mit den ERASMUS-Bestätigungen der Heimat- und Gasthochschule sowie einem Studienvertrag spätestens ein Monat vor Beginn des ERASMUS-Studienaufenthalts einzureichen.
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