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Zivilluftfahrt


Nach Ablauf der Übergangsfristen zur Übernahme des EWR-Acquis im Bereich der Zivilluftfahrt wurde per Luftfahrtgesetz (LGBl. 2003 Nr. 39) der Fachbereich für Zivilluftfahrt (früher DZL) beim Amt für Volkswirtschaft eingerichtet. Dem Fachbereich wurden dabei folgende Kernaufgaben übertragen:

  • Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftverkehrsunternehmen
  • Bearbeitungen von Anträgen auf Eintragung ins liechtensteinische Luftfahrzeugregister
  • Untersuchungen von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt
  • Ausstellung und Anerkennung von Lizenzen zur Führung von Luftfahrzeugen
  • Genehmigung von Verkehrsrechten
  • Zulassungen und Anerkennung von Zulassungen im Bereich der technischen Vorschriften
  • Aufsicht bzgl. der Einhaltung der Vorschriften.

>>> Aktuelles aus den Amtsstellen
Koordinationskonferenz Zivilluftfahrt 13.12.2010
Eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Zivilluftfahrt zwischen der Schweiz und Liechtenstein besteht seit 1950. Der grundlegende Notenaustausch wurde am 25. Januar 1950 abgeschlossen. In Folge der Übernahme des EWR - Luftfahrt-Acquis im Jahre 2002 wurde dieser Notenaustausch der neuen Situation angepasst und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Das Amt für Handel und Transport ist seit 2002 auf der Basis des liechtensteinischen Luftfahrtgesetzes nationale Zivilluftfahrtsbehörde.
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vereinfachte Flugvorbereitungen 16.05.2007
Neuigkeiten betreffend Flugvorbereitungen von Piloten in der Schweiz und in Österreich....
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Zivilluftfahrt, Verwaltungsvereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem liechtensteinischen Amt für Handel und Transport (AHT)
Zivilluftfahrt, Notenaustausch über die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechtensteinischen Behörden
Zivilluftfahrt, Kundmachung der aufgrund der Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Zivilluftfahrt anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II)
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