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Nach Ablauf der Übergangsfristen zur Übernahme des EWR-Acquis im Bereich der Zivilluftfahrt
wurde per Luftfahrtgesetz (LGBl. 2003 Nr. 39) der Fachbereich für Zivilluftfahrt (früher DZL) beim Amt
für Volkswirtschaft eingerichtet. Dem Fachbereich wurden dabei folgende Kernaufgaben übertragen:
- Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftverkehrsunternehmen
- Bearbeitungen
von Anträgen auf Eintragung ins liechtensteinische Luftfahrzeugregister
- Untersuchungen
von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt
- Ausstellung und Anerkennung von
Lizenzen zur Führung von Luftfahrzeugen
- Genehmigung von Verkehrsrechten
- Zulassungen
und Anerkennung von Zulassungen im Bereich der technischen Vorschriften
- Aufsicht
bzgl. der Einhaltung der Vorschriften.
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