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Transport Fachprüfung


Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens

Aufgrund der Verordnung über die Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens,  vom 24. September 1996 (zuletzt geändert durch LGBl. 2006 Nr. 261 vom 12. Dezember 2006), wird in der Regel im Rhythmus von zwei Jahren eine Prüfung abgehalten. Zuständig ist das Amt für Handel und Transport, das auch den Vorsitz der Prüfungskommission führt. Die Prüfungskommission besteht aus zwei Vertretern des Amtes für Handel und Transport und je einem Vertreter der Motorfahrzeugkontrolle, der Landespolizei und der Wirtschaftskammer Liechtenstein.

Ausschreibung der Prüfung

Entscheidung über die Durchführung der Fachprüfung

Die Prüfung findet bei Bedarf, in der Regel alle zwei Jahre, statt. Wenn in einem Jahr mangels Teilnehmer/innen kein Kurs zustande kommt, wird auf die Durchführung der Prüfung verzichtet. Der Bedarf kann durch eine Ausschreibung ermittelt werden und anschliessend wird über die Abhaltung einer Prüfung entschieden.

Festlegen des Prüfungstermins

Das Amt für Handel und Transport legt den Prüfungstermin, abgestimmt auf das jeweilige laufende Ausbildungsprogramm bei der Wirtschaftkammer Liechtenstein, frühzeitig fest. Die Prüfung findet zwei bis drei Wochen nach Abschluss des Fachkurses statt.

Ausschreiben der Fachprüfung

Die Ausschreibung erfolgt per Zeitungsinserat, spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn. Im Inserat wird über die Durchführung der Fachprüfung Transport informiert und darauf hingewiesen, dass die Anmeldung innert vier Wochen erfolgen muss.

Anmeldung für die Prüfung

Nach der Ausschreibung in den Landeszeitungen können sich interessierte Personen mittels dem Anmeldeformular zur liechtensteinischen Fachprüfung im Transportgewerbe beim Amt für Handel und Transport anmelden.

Die im Formular aufgeführten Nachweise sind beizulegen.

Befreiung von Prüfungsfächern

Bewerber/innen können auf Antrag von einzelnen Prüfungsfächern befreit werden, wenn deren Kenntnis durch eine entsprechende Bescheinigung, insbesondere Hochschul- oder Fachschuldiplome bzw. -zeugnisse, nachgewiesen wird. Entsprechende Anträge sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung, spätestens jedoch mit Ablauf der Anmeldefrist einzureichen.

Durchführung der Prüfungen

Aufgebot an die Bewerber/innen

Den genauen Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erhalten die Teilnehmer/innen der Prüfung einen Monat vor der Prüfung. Der Vorsitzende informiert über den Prüfungsablauf und steht den Teilnehmern/innen für Fragen zur Verfügung. Die Prüfung ist nicht öffentlich und dauert drei Tage.

Prüfungsgegenstände, Prüfungsabnahme

Die Prüfungsgegenstände sind im Reglement (12 kb)  beschrieben.

Für die Abnahme der Prüfung sind die Prüfungsexperten der einzelnen Fachbereiche zuständig. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit den Referenten/innen den Prüfungsfragebogen mit den einzelnen Fachfragen und überwachen die Prüfung.

Bescheinigung

Prüfungsabsolventen/innen mit bestandener Prüfung erhalten eine vom Amt für Handel und Transport ausgestellte Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung eines Güter- oder Personenkraftverkehrsunternehmens entsprechend dem Muster nach Anhang Ia der Richtlinie 96/26/EG. Diese Bescheinigung berechtigt zur selbständigen Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens.

Ansicht einer Bescheinigung 

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Handel und Transport, den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Herrn Wilfried Pircher oder an die Mitarbeiter im Bereich Transport.

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