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Transport-Lizenz Güter- und Personentransport


Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum

Wir unterscheiden zwischen dem gewerblichen und dem privaten Gütertransport. Im privaten Gütertransport gelten nur die allgemeinen Strassenverkehrsvorschriften und die Vorschriften über die Fahrzeuge (siehe Motorfahrzeugkontrolle).

Die folgenden Vorschriften betreffen den gewerblichen grenzüberschreitenden Gütertransport auf der Strasse (Transport gegen Verrechnung). Hierfür ist eine Transportunternehmerbewilligung erforderlich.

Bei gewerblichen Beförderungen von Waren im Europäischen Wirtschaftraum sind die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten. Hierfür ist das Amt für Handel und Transport zuständig. Wichtige Vorschriften sind:

  • die Lizenz für den grenzüberschreitenden Gütertransport im EWR und der Schweiz (mit Fahrzeugen über 6 t Gesamtgewicht oder über 3,5 t Nutzlast)
  • die Fahrerbescheinigung für Fahrer/innen aus Drittstaaten

Zu den einzelnen Themenbereichen wird in den Untergruppen und den dazu erstellten Merkblättern ausführlich informiert.

Grenzüberschreitender gewerblicher Personenkraftverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum

Wir unterscheiden zwischen dem gewerblichen und dem privaten Personentransport. Im privaten Personentransport gelten nur die allgemeinen Strassenverkehrsvorschriften und die Vorschriften über die Fahrzeuge (siehe Motorfahrzeugkontrolle).

Die folgenden Vorschriften betreffen den gewerblichen grenzüberschreitenden Personentransport auf der Strasse (Transport gegen Verrechnung). Hierfür ist eine Transportunternehmerbewilligung erforderlich.

Bei gewerblichen Beförderungen von Personen im Europäischen Wirtschaftraum sind die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten. Hierfür ist das Amt für Handel und Transport zuständig. Wichtige Vorschriften sind:

  • die Lizenz für den grenzüberschreitenden Personentransport im EWR und der Schweiz (mit Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive dem Fahrersitz)
  • das Fahrtenblattheft und
  • Spezielle Dokumente für den Linienverkehr und den Werksverkehr

Der Linienverkehr, der öffentliche Verkehr mit festgelegten Haltestellen, ist bewilligungspflichtig. Konzessionen für einen grenzüberschreitenden Linienverkehr müssen beim Tiefbauamt beantragt werden, das in dieser Angelegenheit zuständig ist.

Zu den einzelnen Themenbereichen wird in den Untergruppen und den dazu erstellten Merkblättern ausführlich informiert (siehe auch Allgemeine Vorschriften im Personentransport).

 
                         

 

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