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Aus dem EWR-Abkommen und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an
geistigem Eigentum (TRIPS) ergab sich die Verpflichtung zur Umsetzung abkommensspezifischer Regelungen
im Bereich des Geistigen Eigentums . Diese Bestimmungen wurden im Gesetz vom 19.
Mai 1999 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG), LGBl.
1999 Nr. 160, umgesetzt. Dieses Gesetz regelt den Schutz der Urheber von Werken der Literatur
und Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler, der Regisseure, der Produzenten von Ton- und Tonbildträgern
sowie der Sendeunternehmen und die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften sowie deren Aufsicht. Die
Verordnung über das Urheberrecht, LGBl. 1999 Nr. 253, regelt die kollektive Verwertung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften sowie die Massnahmen bei
der Ein- und Ausfuhr von Waren, deren Verbreitung im Inland gegen das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte
verstösst.
Im Zuge der erfolgten Gesamtrevision in den erwähnten Gesetzeswerken wurde die Grundlage
zur Vergabe von Konzessionen mit landesweiter Versorgungspflicht für die kollektive Verwertung von Urheberrechten
geschaffen. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2007 (RA 2007/1772/7619) erneut entsprechende
Konzessionen an die Verwertungsgesellschaften SUISA, ProLitteris, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM vergeben.
Alle in Liechtenstein tätigen Verwertungsgesellschaften sind gemäss Gesetz verpflichtet,
eine inländische ladungsfähige Adresse zu benennen. Für alle vier Gesellschaften ist dies die Firma
REVIKON Kontroll- und Beratungsaktiengesellschaft, Aeulestrasse 60, Postfach 651, 9490 Vaduz.
Die Konzessionen wurden für eine Dauer von 5 Jahren ab dem 23. Juli 2007 erteilt;
und gelten für die Zeit vom 23. Juli 2007 bis zum 22. Juli 2012. Die zum Zeitpunkt der Konzessionserteilung
geltenden Tarife wurden durch das Amt für Handel und Transport genehmigt. Diese Genehmigung gilt bis
zu ihrer Neufassung, längstens jedoch für die Dauer dieser Konzession. Die vollständigen Tarife
sind bei den Verwertungsgesellschaften selbst und bei der von der Konzessionsinhaberin
bezeichneten Stelle (REVIKON Kontroll- und Beratungsaktiengesellschaft) zu erhalten.
Das Amt für Volkswirtschaft überwacht die Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaften
und sorgt dafür, dass sie ihren Pflichten nachkommen. Es prüft und genehmigt die Geschäftsberichte und
die Tarife der Verwertungsgesellschaften. Die liechtensteinischen Verbände der WerknutzerInnen können
auf Antrag an den Tarifverhandlungen zusammen mit den schweizerischen Verbänden der WerknutzerInnen
teilnehmen. Die Tarife beziehen sich zum Beispiel auf das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter
und veröffentlichter Werke mittels Reprographie-Verfahren, die Verwendung von Musik, die Musikaufführung
zu Tanz und Unterhaltung, die öffentliche Vorführung von Videoclips, Tonbildträger-Vorführung gegen
Eintritt, Telekiosk, Kinos, Audiotex-, Videotex- ähnliche Dienste.
Rechtsgrundlagen
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