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Das Gesuch um Verlängerung der Markeneintragungen kann frühestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Amt eingereicht werden. Wird der Antrag innert sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht, so wird die Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr fällig.
Die Verlängerung wird in beiden Fällen mit dem Ablauf der vorangegangenen Gültigkeitsdauer wirksam.
Werden gleichzeitig mit der Verlängerung der Eintragung Änderungen derselben beantragt, so werden diese vom Amt gesondert behandelt. Es wird eine separate Gebühr erhoben.
Weitere Informationen

Antragsformular

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