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Verlängerung einer Liechtensteinischen Markeneintragung


Das Gesuch um Verlängerung der Markeneintragungen kann frühestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Amt eingereicht werden. Wird der Antrag innert sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht, so wird die Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr fällig.

Die Verlängerung wird in beiden Fällen mit dem Ablauf der vorangegangenen Gültigkeitsdauer wirksam.

Werden gleichzeitig mit der Verlängerung der Eintragung Änderungen derselben beantragt, so werden diese vom Amt gesondert behandelt. Es wird eine separate Gebühr erhoben.

Weitere Informationen

 

Antragsformular

 

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Neue Nizza Klassifikation (ab 01.01.2012) 22.12.2011
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Direktadressierung von Einzelformularen 02.03.2011
Die Formularlösungen im Onlineschalter der Landesverwaltung werden intensiv genutzt. Um das Auffinden spezifischer Formulare zu erleichtern, wurde die Direktadressierung von Einzelformularen sowie die direkte Adressierung des Onlineschalters des Amtes für Handel und Transport eingerichtet.
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