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Marken


Markenbegriff

Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen oder bildliche Darstellungen sein oder aus Verbindungen der vorgenannten Elemente bestehen. Es ist möglich, solche Zeichen auf zwei- oder dreidimensionale Art oder auf akustische Art darzustellen.

Funktion der Marke

Die Marke dient dazu, das Angebot an Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu identifizieren. Sie ist aber nicht nur dafür bestimmt, als Herkunftshinweis zu dienen, sondern auch dazu, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Betriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Betriebes zu unterscheiden. Die Marke erfüllt damit auch eine Marketingfunktion.

Die Marke besitzt im weiteren eine Schutz- oder Abwehrfunktion. Sie verkörpert das Recht des Inhabers, die Benützung gleicher oder ähnlicher Marken zu verhindern.

Schliesslich hat die Marke auch eine Garantiefunktion inne. Das bedeutet, dass irreführende Marken vom Schutz ausgeschlossen werden, falls die durch die Marke geweckten Vorstellungen, zum Beispiel über die geographische Herkunft der Ware oder Dienstleistungen oder über deren Qualität, nicht erfüllt werden können.

Schutzvoraussetzungen

Die Marke darf:

  • nicht zum Gemeingut gehören.
  • nicht täuschend sein. Zeichen, die über eine Eigenschaft der Ware irreführen können, werden nicht zur Registrierung zugelassen.
  • nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Die Eintragung kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Vertretung

Der Inhaber einer Marke, der in Liechtenstein weder einen Wohnsitz oder Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vor den zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden nur teilnehmen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt (67 kb) oder einen Patentanwalt (35 kb) als Vertreter bestellt. Patentanwaltsgesellschaften (35 kb)

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Neue Nizza Klassifikation (ab 01.01.2012) 22.12.2011
Bitte beachten: Ab 01.01.2012 tritt die 10. Auflage der Nizza-Klassifikationsliste in Kraft.
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Direktadressierung von Einzelformularen 02.03.2011
Die Formularlösungen im Onlineschalter der Landesverwaltung werden intensiv genutzt. Um das Auffinden spezifischer Formulare zu erleichtern, wurde die Direktadressierung von Einzelformularen sowie die direkte Adressierung des Onlineschalters des Amtes für Handel und Transport eingerichtet.
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