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Unfallversicherung


Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Versicherung für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Unfallversicherung anzumelden.

Die Unfallversicherung deckt hauptsächlich die finanziellen Folgen, welche einer versicherten Person oder ihren Hinterlassenen aus einem Versicherungsfall (Berufsunfall, Berufskrankheit, Nichtbetriebsunfall und unfallähnlichen Körperschädigungen) entstehen; sie bezahlt die Heilungskosten, die notwendigen Hilfsmittel, Taggelder, Renten, Bergungskosten und bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit eine Integritätsentschädigung.

Als Unfall gilt eine plötzliche nicht beabsichtigte Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Ereignisses auf den menschlichen Körper. So gelten bspw. Knochenbrüche durch einen Sturz als Unfall. Kein Unfall liegt jedoch vor, wenn nach dem Tragen von Lasten Rückenschmerzen auftreten.

Die Unfallversicherung ist überwiegend selbsttragend finanziert. Die Prämien für Berufsunfälle und -krankheiten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtberufsunfälle müssen zu 2/3 die Arbeitnehmenden tragen, 1/3 steuert das Land bei. Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag. Er zieht den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn ab.

                         

 

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