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Versicherungspflicht


Versicherungspflicht für liechtensteinische Studierende in der Schweiz

Grundsatz

Für Studierende, welche für länger als drei Monate in der Schweiz zu bleiben gedenken, gilt grundsätzlich das schweizerische Krankenversicherungsobligatorium.

Für Studierende aus Liechtenstein, die in Liechtenstein eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, entfällt die Versicherungspflicht in der Schweiz. Der liechtensteinische Krankenversicherungsschutz wird in der Schweiz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nachgewiesen

Krankenpflegeversicherungspflicht für liechtensteinische Studierende in der Schweiz 

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung 

                         

 

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