|
Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden.
Der Antrag muss auf (erhältlich dort und bei den Gemeindeverwaltungen) bis zum 31. Oktober mit einer Kopie des Versicherungsausweises der Krankenkasse des betreffenden Jahres, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde bzw. der Erwerbsgemeinde (bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, die im öffentlichen Dienst tätig sind) eingereicht werden. Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten des Vorjahres leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung und des Versicherungsausweises direkt an das Amt für Gesundheit weiter.
Personen ohne ordentliche Steuerveranlagung in Liechtenstein haben den Antrag direkt beim Amt für Volkswirtschaft einzureichen. Dem Antrag ist eine Kopie des ausländischen Steuerveranlagungsentscheids beizulegen.
Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres, für welches die Subvention beansprucht wird, eingereicht, hat der Antragsteller auf dem Antrag zu begründen, weshalb er sein Gesuch verspätet einreicht.
|