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Prämienverbilligung in der Krankenversicherung


Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.

Hier finden Sie das separate Merkblatt  und das Antragsformular. Das Antragsformular steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung.

Formulare können auch beim Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Jahresbericht Prämienverbilligung 

                         

 

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