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Prämienverbilligung in der Krankenversicherung


Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.

Das separate Merkblatt  und das Antragsformular  sowie weitere Informationen zum downloaden finden Sie im Online-Schalter . Sie können auch beim Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Jahresbericht Prämienverbilligung 2010 

                         

 

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