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Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge.
Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.
Hier finden Sie das separate Merkblatt und
das Antragsformular. Das Antragsformular steht auch als PDF-Dokument
zur Verfügung. Formulare können
auch beim Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung oder bei der Gemeindekanzlei
bezogen werden.
Jahresbericht Prämienverbilligung 
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