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Die Krankenversicherung wird finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber , durch Selbstbehalte der Versicherten und durch staatliche Subventionen.
Prämie Krankenpflegeversicherung Jede erwachsene versicherte Person bezahlt eine so genannte "Kopfprämie". Kinder sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Prämien für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren und für Erwachsene. Erwerbstätige erhalten vom Arbeitgeber einen Beitrag, welcher der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Ab 1. Januar 2012 beträgt der Arbeitgeberbeitrag CHF 129.50.- für Erwachsene und CHF 64.75.- für Jugendliche. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Kostenbeteiligung Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und Rentner müssen sich grundsätzlich an den Kosten der Leistungen beteiligen (Ausnahmen bei Mutterschaft , Vorsorgeuntersuchungen und chronischkranken Personen): Die Kostenbeteiligung setzt sich aus einer Jahrespauschale von CHF 200.- und einem Selbstbehalt von 10%, der die Franchise übersteigenden Kosten, zusammen. Nur bei Originalarzneimitteln beträgt der Selbstbehalt 20 %, wenn diese durch Generika austauschbar sind und kein medizinischer Grund gegen die Verordnung von Generika spricht. Der Selbstbehalt ist bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von CHF 600.- zu entrichten. Der feste Jahresbetrag von CHF 200.- und der jährliche Höchstbetrag von CHF 800.- werden für Versicherte nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters auf die Hälfte reduziert. Versicherte, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben, entrichten keine Kostenbeteiligung.
Beispiel: Die jährlichen Behandlungskosten (Arzt, Medikamente, Krankentransport etc.) in einem Jahr betragen CHF 3’000.- . Daran bezahlt der Versicherte eine Pauschale von CHF 200.- sowie 10% an den Rest (200.- + 280.- (10% von CHF 2’800.-) = 480.-).
Prämie Krankentaggeldversicherung Die Prämien der Krankentaggeldversicherung werden in festen Beträgen oder in Prozenten des versicherten Lohnes erhoben. Die Prämie an die obligatorische Krankentaggeldversicherung geht zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers .
Weitere Informationen Im Online-Schalter finden Sie weitere Informationen, wie z.B. Merkblätter, Listen und Formulare zum Downloaden. Die anwendbaren Gesetze und Verordnungen können Sie auf der rechten Seite unter der Rubrik "Recht" nachschlagen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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