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Kostenmonitoring


Kostenmonitoring im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Gemäss Art. 8 Abs. 1 der Verordnung vom 22. Mai 2007 über die Kostenziele und die Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KQV), erstellt und veröffentlicht das Amt für Gesundheit vierteljährlich eine Zusammenstellung über die Entwicklung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das Fürstentum Liechtenstein hat sich zur Umsetzung des Kostenmonitorings dem schweizerischen Kostenmonitoring beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) angeschlossen. Beim Vergleich der Zahlen mit der Schweiz oder einzelnen Kantonen sind die Unterschiede (unterschiedliche Systeme, Tarife und Leistungen) zu beachten. Das Amt für Gesundheit gibt bei Fragen zum Kostenmonitoring gerne Auskunft.

Die aktuellen Zahlen finden Sie unter folgendem Link zum Bundesamt für Gesundheit (BAG):  www.bag.admin.ch/kmt

Kontakt:
Amt für Gesundheit
Abteilung Kranken- und Unfallversicherung
Thomas Hasler

Telefon: +423 236 73 41

e-Mail: Thomas Hasler

                         

 

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