Kostenmonitoring im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Gemäss Art. 8 Abs. 1 der Verordnung vom 22. Mai 2007 über die Kostenziele und die
Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KQV), erstellt und veröffentlicht
das Amt für Gesundheit vierteljährlich eine Zusammenstellung über die Entwicklung der Kosten in der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das Fürstentum Liechtenstein hat sich zur Umsetzung
des Kostenmonitorings dem schweizerischen Kostenmonitoring beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) angeschlossen.
Beim Vergleich der Zahlen mit der Schweiz oder einzelnen Kantonen sind die Unterschiede (unterschiedliche
Systeme, Tarife und Leistungen) zu beachten. Das Amt für Gesundheit gibt bei Fragen zum Kostenmonitoring
gerne Auskunft.
Die aktuellen Zahlen finden Sie unter folgendem Link zum Bundesamt für Gesundheit
(BAG): www.bag.admin.ch/kmt
Kontakt: Amt für Gesundheit Abteilung Kranken- und
Unfallversicherung Thomas Hasler
Telefon: +423 236 73 41
e-Mail: Thomas Hasler
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