Qualitätssicherungsmonitoring im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Gemäss Art. 10 der Verordnung vom 22. Mai 2007 über die Kostenziele und die Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KQV), prüft das Amt für Gesundheit jährlich die Umsetzung der Massnahmen zur Qualitätssicherung (QS). Art. 11 KQV sieht vor, dass eine Zusammenfassung der im Rahmen der QS durchgeführten Massnahmen im Internet veröffentlicht wird.
Die erstmalige Zusammenfassung beschränkt sich auf die Einhaltung der Berichtspflicht, der mit Ausnahme zweier alle Leistungserbringerverbände nachgekommen sind.
Darüber hinaus haben sich fast alle Leistungserbringerverbände bereit erklärt, ihre Vereinbarung mit dem LKV bezüglich der Massnahmen zur QS zu veröffentlichen.
Den aktuellen Bericht über die Massnahmen zur QS mit den QS-Vereinbarungen finden Sie hier:
QS-Bericht 2010 
QS-Bericht 2009 
Amt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Stefan Tomaselli Telefon: +423 236 73 44 e-Mail: Stefan Tomaselli
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