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Verunfallt ein Tourist, kann er aufgrund der EKVK (europäische Krankenverischerungs Karte) die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Bei Touristen gibt es nur den Fall des Freizeitunfalles, sodass die Sachleistungen mit der EKVK gedeckt sind. Egal ob ein Versicherter im Ausland beruflich oder ausserberuflich verunfallt, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf volle Versicherungsleistungen.
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