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Wer bei einer liechtensteinischen Krankenkasse versichert ist und in einem EWR-Staat wohnt oder dort während eines vorübergehenden Aufenthaltes Leistungen benötigt, hat zulasten seiner Krankenkasse Anspruch auf die Krankenpflegeleistungen nach den Regeln und Tarifen des Wohn- bzw. Aufenthaltslandes. Eine dortige Krankenkasse (aushelfender Träger) betreut stellvertretend für die liechtensteinische Krankenkasse den Patienten bzw. die Patientin.
Geplante medizinische Behandlung im Ausland
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