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Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in Liechtenstein wohnhaften oder erwerbstätigen Personen Zugang zur medizinischen Versorgung. Sie gewährt Sach- und Geldleistungen bei Krankheit und Unfall, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.
Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt, der Arbeitgeber zahlt den Gesamtbetrag an die Versicherung.
Jugendliche bis 16 Jahren sind von Prämie für die obligatorische Krankenversicherung befreit.
Versicherte die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben, entrichten keine Kostenbeteiligung. Für Versicherte die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, wird die Kostenbeteiligung um die Hälfte reduziert.
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