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Strahlenschutz


Aufgaben und Zuständigkeiten

Liechtenstein ist auf Grundlage des aus dem Jahre 1923 stammenden Zollvertrages im Bereich des Strahlenschutzes eng mit der Schweiz verbunden. Die einschlägigen schweizerischen Bestimmungen (Strahlenschutzgesetzgesetzgebung, Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen) finden daher im Regelfall auch in Liechtenstein Anwendung.

Der Verbraucherschutz, Fachbereich Strahlenschutz im Amt für Gesundheit ist die Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung in den Bereichen Medizin, Forschung und Lehre. Zuständig ist die Abteilung auch für die Anerkennung der Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz für Ärzte und medizinisch technisches Personal. Die Beurteilung der gesundheitlichen Risiken der nichtionisierenden Strahlung (Laser für medizinische Zwecke) ist ein weiteres Tätigkeitsfeld.

Gefährdung durch radioaktives Jod

Das Amt für Gesundheit ist zuständig für die Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodidtabletten für den Fall eines Ereignisses, das eine Gefährdung durch radioaktives Jod zur Folge haben kann.
Das Amt steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden Fachstellen der Schweiz um bei möglichen Gefahren frühzeitig reagieren zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Amt für Gesundheit, Fachbereich Verbraucherschutz:

Tel: +423 236 7336
Mail: reto.kieber@ag.llv.li

Schweizerische Fachstellen zum Thema Strahlenschutz und Bevölkerungsschutz

                         

 

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