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Schulzahnpflege


Schulzahnpflege in Liechtenstein

Mit Eintritt in den Kindergarten werden alle in Liechtenstein wohnhaften Kinder von der Schulzahnpflege erfasst und für die Dauer der gesetzlichen Schulpflicht betreut mit dem folgenden Ziel:

  • Für alle Kinder soll eine adäquate zahnärztliche Betreuung gewährleistet sein. An den anfallenden Behandlungskosten beteiligt sich das Land zu 50%. Die restlichen 50% fallen zu Lasten der Eltern. Achtung: Für Korrekturbehandlungen von Zahnfehlstellungen gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen.

  • In gemeinsamen prophylaktischen Bemühungen (Elternhaus, Lehrerschaft, Zahnärzte) soll die „Volkskrankheit“ Karies auf ein möglichst niedriges Mass reduziert werden.

Die prophylaktische Arbeit der Schulzahnpflege

Alle Kindergärten und Schulklassen der Grundstufe werden einmal pro Jahr von einer Prophylaxehelferin besucht. Während ca. einer Schulstunde werden die drei Eckpfeiler der Kariesvorbeugung altersgerecht vorgestellt:

  1. Richtige Ernährung: Informationen über kariogene und nicht kariogene Nahrungsmittel
  2. Richtige Zahnpflege: Demonstration und Einüben der richtigen Putztechnik
  3. Anreichern des Spurenelementes Fluor durch systematisches Zuführen: Anleitung zum wöchentlichen Einbürsten von Fluorid-Gelée.

Die zahnärztliche Betreuung im Rahmen der Schulzahnpflege

Alle Kinder sollen einmal pro Schuljahr zahnärztlich untersucht werden, damit eventuelle Schäden an den Zähnen rechtzeitig repariert und sinnvolle Prophylaxemassnahmen mit den Eltern besprochen werden können. Die Durchführung dieser zahnärztlichen Untersuchung sowie einer eventuell notwendigen zahnärztlichen Behandlung wird mit einem Anmeldeformular organisiert und dokumentiert.

In der Regel zu Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern dieses Anmeldeformular zugestellt und können einen in Liechtenstein konzessionierten Zahnarzt ihrer Wahl eintragen und diesen Entscheid mit ihrer Unterschrift bestätigen. Das Anmeldeformular ist beim Amt für Gesundheit abzugeben. Dort werden die Daten registriert und dann an die entsprechende Zahnarztpraxis weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Wechsel der Zahnarztpraxis umgehend dem Amt für Gesundheit gemeldet werden. Die Zahnarztpraxen kontaktieren nun telefonisch oder auch schriftlich die Eltern, um einen Termin für die zahnärztliche Untersuchung zu vereinbaren.

Für weitere Fragen betreffend Organisation der Schulzahnpflege steht Sabine Fischer vom Amt für Gesundheit zur Verfügung: Tel: 236 73 48. Für fachliche Fragen betreffend Kariesprophylaxe steht während des ganzen Jahres die Schulzahnpflegekommission via Amt für Gesundheit zur Verfügung (Tel: wie oben).

                         

 

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