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Vertragsspitäler des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung schliesst mit Heilanstalten, welche für die Versorgung der Versicherten nötig sind, Tarifverträge ab. Heilanstalten mit denen ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, gelten als zugelassene Leistungserbringer (Art. 16c Abs.7 Krankenversicherungsgesetz  KVG).

Vertragsspitäler September 2011 

                         

 

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