logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Gesundheit / Gesundheitsberufe / Zahnarzt
Zahnarzt


Zahnarzt

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die selbstständige Abklärung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen im Mund- und Kieferbereich; die Untersuchung und Beratung zum Ausschluss und zur Vorbeugung von Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich; die Ausstellung zahnärztlicher Zeugnisse und die Erstattung zahnärztlicher Gutachten.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung besitzt, wer die zahnärztlichen Studien an einer Universität oder Hochschule in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des EWRA absolviert hat und eine fachliche Weiterbildung nach Massgabe Art. 74 bis 76 nachweist.

Besonderheiten

Der Zahnarzt muss für Allgemeinnarkosen einen Facharzt für Anästhesiologie beiziehen. Die Bewilligung zur freiberuflichen Ausübung des zahnärztlichen Berufs beinhaltet das Recht zur Führung eines zahntechnischen Labors. Der Zahnarzt darf sich nur als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Parodontologie bezeichnen, wenn er eine fachliche Weiterbildung nach Art. 75 oder 76 absolviert hat.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 72 bis 77.

Rechtliche Quellen

Gesundheitsgesetz 

Gesundheitsverordnung (GesV) 

Anlagen

Liste Zahnärzte November 2011 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Gesundheit (AG)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Gesundheit (AG)(4671852564)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Newsarchiv
Recht - Amt für Gesundheit (AG)(4671852564)
Arzneimittel-Bewilligungsverordnung
Arzneimittel, Zulassung mit neuen Wirkstoffen, Ergänzungsvereinbarung
Arzneimittel, Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum, Gesetz
Arzneimittel, Verkehr mit Arneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum, Verordnung
Arzneimittel, vereinfachte Zulassung und Meldepflicht, Verordnung
weiter
Onlineschalter -Amt für Gesundheit (AG)(4671852564)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11