logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Gesundheit / Gesundheitsberufe / Psychologe
Psychologe


Psychologe

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich des Psychologen umfasst:

die Durchführung von psychodiagnostischen Beurteilungen, die psychologische Beratung, die Erstellung von psychologischen Gutachten und Zeugnissen, die psychologische Prävention.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Psychologen besitzt, wer:

a) über einen konsekutiven Masterabschluss mit Hauptfach Psychologie einer anerkannten Universität oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt und dadurch über ausreichende theoretisch-wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über seelische Störungen verfügt; und

b) eine mindestens dreijährige postgraduale praxisorientierte Tätigkeit im einschlägigen Berufsfeld unter Supervision nachweist, wovon die Hälfte in einer Klinik, einem Ambulatorium oder einer psychosozialen Institution zu erfolgen hat.

Besonderheiten

Psychologe hat sich bei der Ausübung seines Berufs auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Methoden zu beschränken, auf denen er nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrung erworben hat.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 66 bis 68.

Rechtliche Quellen

Gesundheitsgesetz 

Gesundheitsverordnung (GesV) 

Anlagen

Liste Psychologen November 2011 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Gesundheit (AG)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Gesundheit (AG)(4671852560)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Newsarchiv
Recht - Amt für Gesundheit (AG)(4671852560)
Anerkennung beruflicher Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigunsnachweise für Ärzte im EWR
Gesundheitsgesetz
Pharmakopöe, Verordnung (Swissmedic)
Unfallversicherung - obligatorische, Verordnung
Unfallversicherung - obligatorische, Gesetz
weiter
Onlineschalter -Amt für Gesundheit (AG)(4671852560)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11